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   VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96   

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https://dejure.org/1996,15755
VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96 (https://dejure.org/1996,15755)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22.10.1996 - 5 A 5141/96 (https://dejure.org/1996,15755)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 5 A 5141/96 (https://dejure.org/1996,15755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV; § 40 Abs. 1 VwGO; § 22 Abs. 1 SGB VIII; § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII; § 90 Abs. 3 SGB VIII
    Befreiung von Elternbeiträgen für einen Besuch eines in kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindergartens; Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden; Wirksame Übertragung der kirchengemeindlichen Entscheidungsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von Elternbeiträgen für einen Besuch eines in kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindergartens; Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden; Wirksame Übertragung der kirchengemeindlichen Entscheidungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 43
  • NVwZ-RR 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 2 S 1140/87

    Gebührenordnung für Kindertagesstätte: Rechtscharakter, Wirksamkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist eine Gebührensatzung nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich als "Satzung" bezeichnet ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267, 269).
  • BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96
    Ob die Beklagte für die mit dem Schreiben vom 25. März 1996 erfolgte Entscheidung über den Widerspruch der Kläger zuständig war, ist für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.1.1964, DVBl. 1964, 357, 358).
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